- Verbuchen von lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung;
- Kontieren der Belege;
- Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen;
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung;
- Führung eines Kassenbuchs;
- Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen;
- digitalisierte Belegbuchhaltung*
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 & 4 StBerG das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung sowie die laufenden
Lohn- und Gehaltsabrechnungen.