Wir bieten Buchführung:

 

  • Verbuchen von  lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung;
  • Kontieren der Belege;
  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen;
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung;
  • Führung eines Kassenbuchs;
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen;
  • digitalisierte Belegbuchhaltung*

 

 

 

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 & 4 StBerG das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung sowie die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

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Stand 2020